

Ihr individueller Sanierungsfahrplan für Wohngebäude
Die energetische Sanierung eines Wohngebäudes ist komplex – und oft schwer zu überblicken.
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) schafft hier Klarheit: Er zeigt strukturiert, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind – technisch fundiert und auf Ihr Gebäude abgestimmt.
Wir erstellen für Sie einen Sanierungsfahrplan nach den Vorgaben des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – inklusive Förderfähigkeit und realistischer Umsetzungsstrategie.
Gehen Sie mit uns zusammen den wirtschaftlichsten Weg zur Klimaneutralität
Das Ingenieurbüro optiMuM begleitet Ihr Unternehmen auf dem Weg zur Klimaneutralität und unterstützt Sie dabei umfassend. Ein zentraler Bestandteil dieses Prozesses ist der staatlich geförderte Transformationsplan, der Ihnen klare Einblicke in Ihren aktuellen CO2-Fußabdruck gemäß dem GHG Protocol oder ISO 14064-1 verschafft. Das Ziel ist die Reduzierung Ihrer Treibhausgasemissionen in Scope 1, 2 und optional Scope 3 um mindestens 40% in den nächsten 10 Jahren.

Unsere Leistungen im Überblick:
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Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) nach BAFA-Vorgaben
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Gebäudeaufnahme und Bewertung des energetischen Ist-Zustands
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Aufstellung sinnvoller Sanierungsmaßnahmen mit Zeitplanung
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Beratung zu Fördermitteln und Finanzierungsmöglichkeiten
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Übergabe einer vollständigen Dokumentation für Eigentümer und Handwerksbetriebe
Warum ein iSFP?
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Technisch fundierte Entscheidungsgrundlage
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Voraussetzung für bestimmte staatliche Förderungen
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Verbesserung der Energieeffizienz in nachvollziehbaren Schritten
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Langfristige Investitionssicherheit


Förderung des Sanierungsfahrplans für Wohngebäude
Die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) für Wohngebäude wird im Rahmen der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.
Ziel ist es, Gebäudeeigentümer bei der energetischen Modernisierung zu unterstützen – auf fachlich fundierter, langfristig orientierter Grundlage.
Förderkonditionen
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Förderhöhe:
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80 % Zuschuss zu den förderfähigen Beratungskosten
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Maximal 1.300 € für Ein-/Zweifamilienhäuser
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Maximal 1.700 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
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Förderberechtigt:
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Eigentümer von Wohngebäuden
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Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
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Pächter oder Mieter mit Zustimmung des Eigentümers
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Voraussetzung:
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Beratung durch einen beim BAFA gelisteten Energieeffizienz-Experten
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Erstellung gemäß DIN V 18599, inkl. energetischer Bewertung und Maßnahmenempfehlung
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Interesse geweckt?
Wenn Sie Interesse an einem umfassenden Transformationskonzept haben und eine Analysierung Ihres Unternehmens wünschen, sind wir gerne für Sie da. Kontaktieren Sie uns ganz unverbindlich, denn Fragen kostet nichts.














